1. Veranstalter
aller angebotenen Touren ist arizona BIKERTOURS, Siebengebirgsstr. 16, 53572 Bruchhausen
Nachfolgend werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen von arizona BIKERTOURS genannt.
2. Anmeldung
Mit der Anmeldung bietet arizona Bikertours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dem Vertrag, liegen die, in diesem Katalog bzw. auf dieser Homepage aufgeführten, Leistungsbeschreibungen, Reisebedingungen und Preise zugrunde. Sie gelten ebenso für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Die Anmeldung erfolgt direkt bei arizona Bikertours in Bruchhausen. Die Anmeldung kann, schriftlich, per Mail, online oder Fax abgegeben werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch arizona Bikertours zustande. Die Annahme erfolgt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung von arizona Bikertours an der von dem Anmeldenden angegebenen Privatadresse.
3.Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von arizona Bikertours in diesem Katalog bzw. dieser Homepage unter Berücksichtigung der hierin veröffentlichten Hinweise sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Details sind der jeweiligen Programmbeschreibung zu entnehmen. Wo nicht anders vermerkt, sind Flugkosten, Flughafen und Sicherheitsgebühren nicht im Reisepreis eingeschlossen. Grundsätzlich nicht im Reisepreis eingeschlossen sind Reiseversicherung, fakultative Ausflüge, Getränke, persönliche Ausgaben, Trinkgelder und Visagebühren. Mögliche Programmänderungen aus organisatorischen Gründen, abweichend von der Beschreibung im Katalog, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, behält sich die Arizona Bikertours grundsätzlich vor, soweit sie dem Reisenden zumutbar und aus organisatorischen Gründen oder witterungsbedingt zwingend erforderlich sind.
4.Änderungen und Nebenabreden
die die vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch arizona Bikertours.
Arizona Bikertours ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern sowie eine Reise aus rechtlich zulässigen Gründen abzusagen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter arizona Bikertours, nicht gegen Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind nur erlaubt, wenn und soweit diese Änderungen und oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Charakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. arizona Bikertours ist verpflichtet, den Vertragspartner über erhebliche Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung zu unterrichten oder eine zulässige Absage der Reise unverzüglich nach Kenntnisnahme der den Rücktritt erforderlich machenden Tatsachen mitzuteilen. Ein zulässiger Absagegrund liegt insbesondere dann vor, wenn eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl( 5 Motorräder ) nicht erreicht wird oder wenn höhere Gewalt vorliegt. Arizona Bikertours behält sich vor, den Reisepreis in den gesetzlich zulässigen Fällen und im gesetzlichen Rahmen zu erhöhen. Arizona Bikertours darf den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Angaben für bestimmte Leistungen wie Gebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird, und wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Arizona Bikertours ist verpflichtet, bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich unzulässig. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5%, einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder bei einer zulässigen Absage der Reise durch arizona Bikertours kann ohne Gebühren vom Vertrag zurückgetreten werden. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Zugang der Änderungsmitteilung arizona Bikertours gegenüber geltend zu machen. Arizona Bikertours empfiehlt hierfür die Schriftform
5. Bezahlung
Arizona Bikertours darf Zahlungen auf den Reisepreis, auch Anzahlungen, nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651 k BGB an den Reisenden verlangen und annehmen. Bei Vertragsabschluss ist Zug um Zug gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, höchstens jedoch € 800 pro Reisenden, zu leisten. Der Restbetrag des Reisepreises wird 8 Wochen vor Reisebeginn fällig. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl wird die Restzahlung erst fällig, wenn arizona Bikertours nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen (bis auf den Sicherungsschein) besteht.
6. Gültigkeitsdauer
Die Reisebeschreibungen in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Januar 2007 und gelten im Allgemeinen für alle Reisetermine.Im Einzelnen ist die Gültigkeitsdauer beim jeweiligen Reiseprogramm vermerkt. Änderungen der Reisepläne behält sich Arizona Bikertours jedoch ausdrücklich vor.
7. Haftung/ allgemeine Vertragsobliegenheiten
Ein Schadensersatzanspruch gegen Arizona Bikertours ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von der Arizona Bikertours eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu Gunsten der Arizona Bikertours. Für die Haftung der Arizona Bikertours für Schäden, die nicht solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind und soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Arizona Bikertours für den entstandenen Schaden nicht allein wegen eines Verschuldens eines der Arizona Bikertours eingesetzten Leistungsträgers verantwortlich ist., wird eine Haftungsbeschränkung je Kunde und Reise in Höhe von € 4.100 vereinbart. Liegt der Reisepreis über € 1.366, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Arizona Bikertours empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung Für Sachschäden aus unerlaubter Handlung haftet die Arizona Bikertours nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Arizona Bikertours nur und der Höhe nach begrenzt, auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern sie eine Pflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (kardinalspflicht). Der Reisende ist verpflichtet, zur Wahrung seiner gesetzlichen Gewährleistungs- und Kündigungsrechte, Arizona Bikertours im Falle einer Leistungsstörung den aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen und der Arizona Bikertours gemäß § 651 c BGB eine angemessene Abhilfeleistung einzuräumen, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder sie wird von der Arizona Bikertours verweigert.
Die Mängelanzeige nimmt die zuständige Gebietsvertretung der Arizona Bikertours entgegen. Wird die Rüge des Mangels schuldhaft unterlassen, sind insoweit Minderungs- oder vertragliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Soweit eine Mehrheit von Reiseleistungen vom Vertrag umfasst ist (Pauschalreise), sind Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise der Arizona Bikertours gegenüber geltend zu machen. Die Arizona Bikertours empfiehlt Ihnen, Ihre Ansprüche schriftlich geltend zu machen.
Werden einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommen, so wird sich die Arizona Bikertours bei seinem Leistungsträger um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt, oder wenn einer Erstattung vertragliche, gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Ihre Rechte bei Kündigung wegen Mangels bleiben davon unberührt.
8. Gewährleistungsansprüche
Gewährleistungsansprüche müssen nach der gesetzlichen Regelung innerhalb eines Monats nach dem vertragliche Reiseende am Sitz der Arizona Bikertours geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn der Reisende, bzw. der Vertragsnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr nach dem vertraglichen Reiseende.
9 .Reisepreise und Ermäßigungen
Die in dieser Broschüre abgedruckten Preise verstehen sich in EURO- Währung (€) . Arizona Bikertours behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, falls dies aufgrund von Wechselkursschwankungen, steuergesetzliche Änderungen (Z.B Mehrwertsteuer) oder unvorhergesehener Preisänderungen bei den Leistungsträgern erforderlich werden sollte. Die verschiedenen Saison-Preise sind den einzelnen Programmbeschreibungen zu entnehmen. Sobald die Arizona Bikertours die Anzahlung erhalten und die Buchung bestätigt hat, sind die Preise verbindlich und eventuelle Änderungen des Wechselkurses werden von der Arizona Bikertours getragen. Die angegebenen Preisen für Zusatzübernachtungen beziehen sich jeweils auf eine bestimmte Zimmerkategorie und sind grundsätzlich abhängig von der Verfügbarkeit. An Bestimmten Feiertagen (z.B. Ostern, Weihnachten, Silvester, Neujahr etc. und zu bestimmten örtlichen Großereignissen, bzw. bei Erschöpfung der vom RV gebuchten Kontingente, fallen möglicherweise Zuschläge an.
10.Änderungsgebühr
Für jede Änderung, die nach Bestätigung der Buchung gewünscht wird, ist eine Gebühr von € 20 zahlbar.
11.Rücktritt des Kunden
Stornogebühren ( Sg ) werden in Abhängigkeit vom Rücktrittszeitpunkt vor der Reise als pauschalierter Ersatz der Aufwendungen des RV wie folgt erhoben:
A) 20% Sg bis 65 Tage vor Reiseantritt
B) 30% Sg bis 45 Tage vor Reiseantritt
C) 40% Sg bis 30 Tage vor Reiseantritt
D) 60% Sg bis 20 Tage vor Reiseantritt
Oder bei noch späterem Rücktritt / Nichtantritt, werden 70 % Stornogebühr des Reisepreises fällig.
Dem Vertragspartner steht das Recht zu, arizona Bikertours nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die oben genannten Pauschalen.Arizona Bikertours behält sich das Recht vor, in Abweichung von den pauschalierten Stornogebühren eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist die arizona Bikertours verpflichtet, diese dem Reisenden im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.
12. Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich der Vertragspartner bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten vertreten lassen, welcher dann in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Arizona Bikertours kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet sowohl der Kunde als auch der Dritte der Arizona Bikertours gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
13.Mindestteilnehmerzahl und Durchführungsgarantie
Die Motorradtouren unterliegen teilweise einer Mindestteilnehmerzahl,( 5 Motorräder ) welche bei der jeweiligen Tour aufgeführt ist. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt erfolgt i.d.R. 8 Wochen vor Reisebeginn. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet, sofern der Kunde nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht. Arizona Bikertours wird in jedem Fall unverzüglich über die Nichtdurchführbarkeit unterrichten. Der Kunde kann dann die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise aus dem Gesamtangebot der Arizona Bikertours verlangen, sofern Arizona Bikertours in der Lage ist, eine solche Reise aus dem Angebot anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, das Ersatzreiseverlangen unverzüglich nach Zugang der Absage durch die Arizona Bikertours gegenüber geltend zu machen. Die Arizona Bikertours empfiehlt hierfür die Schriftform.
14. Höhere Gewalt
Wird die Reise aufgrund einer bei Vertragsabschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien den Reisevertrag kündigen. Arizona Bikertours zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
15 .Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Dem Prospekt lassen sich die Pass- und Visumerfordernisse für Angehörige der EG-Mitgliedsstaaten sowie die gesundheitspolizeilichen Formalitäten entnehmen. Für die Beschaffung der für die Reise erforderlichen Visa-, Impf- und Gesundheitsbescheinigungen sind die Kunden verantwortlich. Sollten trotz der diesbezüglich erteilten Informationen Pass- und/oder Visavorschriften sowie gesundheitspolizeiliche Vorschriften einzelner Länder nicht eingehalten werden, so dass deshalb die Reise nicht angetreten werden kann, so kann die Arizona Bikertours den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
16 .Reiseversicherung
Es wird allen Reisenden dringend empfohlen, eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen, die nicht nur bei Krankenhausaufenthalt, Verlust des persönlichen Gepäcks, sondern auch bei einer notwendigen Stornierung aus wichtigen Gründen eintritt. Arizona Bikertours wird dies gerne für Sie bei der Buchung arrangieren.
17 Gültigkeit/Allgemeines
Reiseverläufe können sich an besonderen Feiertagen und Terminen, wie zum Beispiel Weihnachten, Ostern, Silvester oder Neujahr ändern und bei zusätzlichen Hotelübernachtungen können eventuell ein Preiszuschlag oder eine Mindestaufenthaltsdauer erforderlich sein. Einige Touren umfassen Reisen in Hinterlandgebiete und Arizona Bikertours behält sich das Recht vor, Änderungen der Reisepläne oder Unterkünfte vorzunehmen, wenn Wetter-, Straßen- oder andere Reisebedingungen während des Reiseverlaufs dies notwendig machen. Von dem Kunden als Folge von Verspätung, Kürzung oder Änderung der Reise verursachte Kosten und Mehrkosten im Sinne von §651j II 3 BGB trägt der Kunde. Im Übrigen bleibt § 651j BGB unberührt. Die Arizona Bikertours ist nicht in der Lage, die Einhaltung genauer Ankunfts und Abreisezeiten zu garantieren und haftet nicht für verpasste Anschlüsse oder garantiert nicht das Zustandekommen bestimmter, vorgesehener Dienstleistungen. Im Falle einer technischen Panne oder anderer unvorhergesehener Ereignisse behält die Arizona Bikertours sich das Recht vor, auf andere Fahrzeuge als die im Programm angegebenen zurückzugreifen, um den weiteren Verlauf der Tour zu garantieren. Auch die Ersatzmotorräder sind moderne Motorräder, sind aber möglicherweise nicht mit allen im Katalog beschriebenen Einrichtungen ausgestattet Die Fahrgäste müssen jederzeit den Anordnungen des Vertreters der Arizona Bikertours Folge leisten. Die Arizona Bikertours kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Arizona Bikertours nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Die Arizona Bikertours ist nicht für die dem Reisenden dadurch entstehenden Kosten verantwortlich. Änderungen dieser Angaben bis zum Vertragsabschluss bleiben vorbehalten. Im Übrigen hat die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Berichtigung von Irrtümern und Druckfehlern sind ebenfalls bis zum Vertragsabschluss vorbehalten.
Alle in diesem Prospekt genannten Preise und Programme gelten nur für in Deutschland getätigte Buchungen.